Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung gehört wohl zu den mit Abstand am meisten abgeschlossenen freiwilligen Versicherungen in ganz Deutschland. Auch wenn der Name es nicht verrät, so ist das Abschließen dieser Versicherung absolut freiwillig, wird aber auf Grund der Leistungen von den meisten Menschen und besonders auch Familien abgeschlossen.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt dabei das Ersetzen von Schäden gegenüber Dritten ab, die durch den Versicherten, seine Frau, Kinder oder eventueller Angestellten, die zum privaten Haus gehören, verursacht wurden.
Allerdings nur dann, wenn für den Schadensfall gewisse Voraussetzungen gegeben sind. So darf der Schadensfall auf keinen Fall auf der Arbeit oder in Verbindung mit einem Verein, egal ob gemeinnützig oder nicht, stehen. In beiden Fällen tritt der Schutz der Versicherung nicht in Kraft.
Genauso ist es wichtig, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit des Versicherten oder seiner Familie entstanden ist. Für Schäden, die auf Grund von Alter oder Beschaffenheit des Gegenstandes auftreten, haftet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
In welchem Rahmen die Privathaftpflichtversicherung haftet, wird bei Abschluss der Versicherung von Versicherungsnehmer und Versicherungsagentur vertraglich geregelt und festgehalten.
Alle Schäden, die im Rahmen der im Vertrag festgelegten Summe durch Fahrlässigkeit im Privatleben zustande kommen, werden ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Versicherung übernommen.